Grundsteuerreform 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Erhebung der Grundsteuer mit Urteil vom 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt, wodurch der Gesetzgeber gezwungen war, Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) zu verabschieden, welches die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 neu regelt. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung sind alle Eigentümer von Grundvermögen verpflichtet, im knappen Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 Grundwert-Feststellungserklärungen für jedes Grundstück digital an das Finanzamt zu übermitteln.

Wir bieten Ihnen an, diese Feststellungserklärung(en) zum Bewertungsstichtag 1. Januar 2022 für Sie in einem vorzugsweise digitalisierten Prozess vorzubereiten und zu übermitteln. 

Ablaufplan zur Erstellung der Grundsteuer-Feststellungserklärung:

Nach Beauftragung stellt der/die Auftraggeber(in) bis 31. Juli 2022 (Es gilt das Datum des Poststempels) den/die ausgefüllte(n) Vorerfassungsbögen sowie Grundlagendaten zu dem betreffenden Grundstück zur Verfügung.

Die/der Auftraggeber/in stellt die Unterlagen vorzugsweise elektronisch als PDF-Dateien per E-Mail (grundsteuer@kw.tax) zur Verfügung. Sollten Sie die Angaben und Unterlagen nicht elektronisch bereitstellen können, kann dies u.U. Mehrkosten verursachen. Nach Erhalt der Vorerfassungsbögen und der Grundlagendaten und der Klärung möglicher Rückfragen bis Anfang Oktober 2022 übermitteln wir rechtzeitig vor der Abgabefrist die Entwurfs-Feststellungserklärung(en) zur Freigabe an den/die Auftraggeber/in. Nach Freigabe durch den/die Auftraggeber/in versenden wir diese an das zuständige Finanzamt.

Als Steuerberater sind wir nach § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und § 12 des Geldwäschegesetzes (GwG) dazu verpflichtet, die Identität des Auftraggebers festzustellen und zu überprüfen. Wenn Sie uns als natürliche Person beauftragen wollen, senden Sie uns bitte ebenfalls eine Kopie Ihres Personalausweises zu.

Der Auftrag kommt zustande, indem Sie uns die beigefügte „Vereinbarung zur Erstellung der Feststellungserklärung“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Email (grundsteuer@kw.tax) oder postalisch zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Erfassung und Ermittlung der Einheitswerte erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir werden uns daher je nach Kapazität vorbehalten, Aufträge abzulehnen.

An dieses Angebot halten wir uns bis 31. Juli 2022 gebunden.